MS-Markierungstechnik 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MS-Markierungstechnik


Stand: Juli 2026

§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der MS-Markierungstechnik. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Soweit vereinbart gilt ergänzend die VOB/B, andernfalls das Werkvertragsrecht des BGB.


§2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführungsbeginn zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ggf. Nachträgen. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.


§4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich, gereinigt, trocken, ausreichend beleuchtet und sicher sind. Erforderliche Markierungspläne und Genehmigungen sind rechtzeitig bereitzustellen.


§5 Ausführung
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Witterung, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers. Nicht vereinbarte Vorarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Kann ein bestätigter Termin aus Gründen des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.


§6 Preise
Es gelten die vereinbarten Preise. Abschlagszahlungen nach §632a BGB bleiben vorbehalten. Reise-, Nacht-, Wochenend- und Übernachtungskosten werden gemäß Angebot berechnet.


§7 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Skonto nur nach schriftlicher Vereinbarung. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.


§8 Abnahme
Sofern keine förmliche Abnahme vereinbart wurde, gilt die Leistung mit Inbetriebnahme oder Nutzung als abgenommen. Unabhängig davon gilt die Markierungsleistung spätestens zehn Werktage nach Zugang der Schlussrechnung als abgenommen, sofern innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt wurden. Die Schlussrechnung gilt als Fertigstellungsanzeige.


§9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Keine Gewähr besteht für normale Abnutzung, ungeeignete Untergründe, außergewöhnliche Belastungen, Schneeräumung, Kettenfahrzeuge, Gabelstapler oder Schäden durch Dritte.


§10 Mängel
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Vor einer Ersatzvornahme ist MS-Markierungstechnik Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.


§11 Haftung
Haftung besteht unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


§12 Eigentum an Unterlagen
Angebote, Zeichnungen, Markierungspläne, Kalkulationen und Unterlagen bleiben Eigentum von MS-Markierungstechnik und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.


§13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach DSGVO und BDSG verarbeitet.


§14 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig ist der Sitz von MS-Markierungstechnik Gerichtsstand.


§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


§16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

Zurück